Präsenzkurs
Personenbezogene Daten von Mitarbeitern dürfen nur verarbeitet werden, wenn die Regelungen der DSGVO vollumfänglich eingehalten werden.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Für Behörden und Unternehmen ergeben sich diverse Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz. Schmerzensgeldforderungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Datenschutzverstößen sowie die hohen Bußgelder schaffen eine neue Risikosituation für Behörden und Unternehmen.
Personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dürfen nur verarbeitet werden, wenn die Regelungen der DSGVO vollumfänglich eingehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren als zusätzliche Auseinandersetzung des Thema Datenschutz aufkommt und thematisiert wird, ob personenbezogene Daten illegal verarbeitet wurden. Das Seminar behandelt die wichtigsten Aspekte zum Mitarbeiter-Datenschutz praxisnah.
Die Teilnehmer erhalten Lösungen und Entscheidungshilfen für ihre tägliche Praxis. Daneben werden mögliche Handlungsspielräume bei Dienst- und Betriebsvereinbarungen erörtert.
keine
Datenschutzbeauftragte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen, Compliance-Beauftragte, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen, Personalräte und Betriebsräte.