Präsenzreihe
Erwerben Sie das spezifische Fachwissen, wie von der DSGVO sowie dem BDSG gefordert, für die Benennung als Datenschutzbeauftragter
Die Haupttätigkeit eines Datenschutzbeauftragten besteht darin, die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere reguliert durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sicherzustellen.
Weitere Aufgaben, die in die Zuständigkeit eines Datenschutzbeauftragten fallen, sind insbesondere die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Wahrung der Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (pb Daten).
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist bei einer Mitarbeiterzahl von mindestens zehn Personen gesetzlich vorgeschrieben, sofern diese ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Als Datenschutzbeauftragter kann nach dem Gesetz nur eine Person benannt werden, die das erforderliche Fachwissen und die berufliche Eignung besitzt.
Des Weiteren ist für den Aufbau und die Etablierung eines organisationsspezifischen Datenschutzmanagementsystems die erfolgreiche Integration der Planung, der Kontrolle und der Steuerung von Prozessen und ergänzenden Dokumenten sowie die Dokumentationeines Datenschutzkonzepts erforderlich
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Vermittlung von Fachbegriffen aus dem Bereich des Datenschutzes sowie der Informationssicherheit, der Aufgabenbeschreibung des Datenschutzbeauftragten und des erforderlichen Fachwissens zur Erfüllung der gestellten Anforderungen aus der DSGVO sowie dem BDSG.
Die Teilnehmer können nach Abschluss der Ausbildung die Planung, den Aufbau, den Betrieb sowie die Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Datenschutzmanagementsystems zur Umsetzung bringen.
Es sind keinerlei Voraussetzungen nötig.