Video course
Basiswissen zur Finanzbuchhaltung mit Themenbereichen Finanzbuchhaltung, Teil Betriebliche Leistungserstellung unter Nutzung der KLR, Kostenartenrechnung
Der Inhalt des LBs "rechtliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung, Teil betriebl Leistungserstellung unter Nutzung KLR-KAR" mit der Realisierung der Trainingsaufgaben ist auf eine empfohlene Gesamtlerndauer von ca. 45 Minuten ausgerichtet. Er hat eine Laufzeit von ca. 21 Minuten.
Die praktische Lerndauer richtet sich nach den eigenen persönlichen Zielvorstellungen und Lernmethoden. Diese können selbst gesteuert angepasst werden.
Im Lernbaustein werden Inhalte der Grundlagen der Betriebliche Leistungserstellung unter Nutzung der KLR, Kostenartenrechnung vermittelt. Dazu gehören u.a.:
1. Kostenartenrechnung
2. Kosten – und Leistungsrechnung
3. Aufgaben der Kostenartenrechnung
4. Grundsätze der Kostenartenrechnung
5.Gliederung der Kostenarten
6.Kalkulatorische Kosten
7.Kostenartengliederung nach Art der Verrechnung
8.Kostenartengliederung nach Art der Beschäftigungsschwankungen
9. Fixkosten
10. Grafische Darstellung der Kostenverläufe
11. Trainingsaufgaben und Wissenstest
Es geht darum, Personen mit den Kenntnissen eines Technischen Betriebswirtes nach dem Rahmenlehrplan insbesondere für einen Einsatz in dt. Unternehmen zu qualifizieren und vertraut zu machen
In den praktischen Beispielen der Trainingsaufgaben (TA) soll u.a. der Zusammenhang der GL der Aufgaben des Rechnungswesen, Betriebliche Leistungserstellung unter Nutzung der KLR, Kostenartenrechnung, erläutert und gefestigt werden.
Es geht darum, Personen mit den Kenntnissen eines Technischen Betriebswirtes nach dem Rahmenlehrplan insbesondere für einen Einsatz in dt. Unternehmen zu qualifizieren und vertraut zu machen
In den praktischen Beispielen der Trainingsaufgaben (TA) soll u.a. der Zusammenhang der GL der Aufgaben des Rechnungswesen, Betriebliche Leistungserstellung unter Nutzung der KLR, Kostenartenrechnung, erläutert und gefestigt werden.
Mitarbeiter, Azubis, Umschüler in Unternehmen, Verwaltungen, Ämtern, Organisationen, Bildungsträgern etc. die im finanz- und technischen Struktureinheiten tätig sind oder tätig sein wollen.