Attendance course
Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen des neuen IT-Sicherheitsgesetz vor und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) bringt die Große Koalition weitere Inhalte des Koalitionsvertrages gesetzgeberisch auf den Weg. Der vorliegende Gesetzesentwurf, der im Juni 2019 vom Kabinett verabschiedet werden soll, enthält ein Bündel von Maßnahmen, die von strafrechtlichen Regelungen über eine umfassende Reform des BSI-Gesetzes bis hin zu einer sprunghaften Erhöhung der Bußgelder auf das Niveau der Regelungen der DSGVO reichen.
U.a. soll der Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes erheblich erweitert werden. Börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften, Infrastrukturen aus den Bereichen Chemie und Automobilhersteller sowie Unternehmen aus den Sektoren Rüstung sowie Medienkultur unterliegen den neuen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 unterliegen. Darüber hinaus wird die Liste der KRITIS-Sektoren auf die Abfallentsorgung ausgedehnt. Doch das Gesetz fokussiert sich nicht nur auf die Kritischen Infrastrukturen allein, es formuliert auch einen Maßnahmenkatalog, der von Dienstleistern im KRITIS-Bereich einzuhalten ist. Die Einrichtung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens, erweiterte Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Pflichten zur Erstellung von Krisenreaktionsplänen sind ebenfalls Bestandteil des geplanten neuen Gesetzes.
Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen des IT-Sicherheitsgesetz vor und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis. So erhalten Unternehmen und Behörden die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu initiieren. In Anbetracht der Bußgelder bis max. 20.000.000 € oder 4 % des gesamten weltweiten Umsatzes ist auch das Risikomanagement neu zu justieren.
keine
Geschäftsführer/-innen, Vorstände, IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in IT- und Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte